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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 4 AL 180/07   

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https://dejure.org/2009,18265
LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 4 AL 180/07 (https://dejure.org/2009,18265)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.06.2009 - L 4 AL 180/07 (https://dejure.org/2009,18265)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - L 4 AL 180/07 (https://dejure.org/2009,18265)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines noch nicht erloschenen Restanspruchs auf Arbeitslosengeld unter Berücksichtigung erfüllter Anwartschaftszeiten; Grundlagen für die Annahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beschäftigungsverhältnisses sowie allgemeine Voraussetzungen für das Bestehen ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 108/97 R

    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Rundfunk- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 4 AL 180/07
    Da die in das Dauerbeschäftigungsverhältnis eingebetteten "ruhenden" Beschäftigungszeiten ohne Arbeitsentgelt nicht vier Wochen überschritten hätten, fehle es an einer Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses (vgl. BSG Urteil vom 3. Dezember 1998 - B 7 AL 108/97 R).

    Für die Frage, ob es sich um ein Dauerarbeitsverhältnis/ Dauerbeschäftigungsverhältnis handelt oder um mehrere befristete Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisse, kommt es darauf an, ob eine ausdrückliche Vereinbarung über das Bestehen eines unbefristeten Rechtsverhältnisses vorliegt oder ob es eine sonstige - auch stillschweigende - Abrede gibt, aus der sich ergibt, dass die Rechtsbeziehung auf Dauer angelegt sein soll (BSG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - B 7 AL 108/97 R - SozR 3 - 4100 § 104 Nr. 16 m. w. N.).

  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97

    Abrufarbeit - Rundfunkmitarbeiter -; befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 4 AL 180/07
    Voraussetzung ist jedoch in jedem Fall nicht nur, dass der einzelne Arbeitnehmer häufig und ohne große Unterbrechungen herangezogen wird und von seinem Ablehnungsrecht regelmäßig keinen Gebrauch macht (vgl. BAG NZA 1998, 1277, 1278 f. m. w. N.; Urteil vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 - recherchiert in juris), sondern auch, dass der Arbeitgeber in einem bestimmten zeitlichen Rahmen über die Arbeitsleistung des Arbeitsnehmers verfügen kann.
  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 4 AL 180/07
    Voraussetzung ist jedoch in jedem Fall nicht nur, dass der einzelne Arbeitnehmer häufig und ohne große Unterbrechungen herangezogen wird und von seinem Ablehnungsrecht regelmäßig keinen Gebrauch macht (vgl. BAG NZA 1998, 1277, 1278 f. m. w. N.; Urteil vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 - recherchiert in juris), sondern auch, dass der Arbeitgeber in einem bestimmten zeitlichen Rahmen über die Arbeitsleistung des Arbeitsnehmers verfügen kann.
  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 12/92

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Sperrminorität - Annahme eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 4 AL 180/07
    Das Weisungsrecht kann zwar, insbesondere bei Diensten höherer Art, erheblich eingeschränkt sein, vollständig entfallen darf es jedoch nicht (vgl. u.a. BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 8 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2008 - L 16 AL 113/07

    Arbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Voraussetzung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 4 AL 180/07
    Im Fall des Klägers liegen derartige Umstände, die für einen Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis auf Dauer sprechen könnten, jedoch nicht vor (so auch LSG BB, Urteil v. 07.11.08 - L 16 AL 113/07 - zum Einsatz als Aushilfskellner; Urteil v. 17.03.04 - L 10 AL 121/01 - zum Einsatz als Beleuchter, beide recherchiert in juris; a.A. LSG Land Brandenburg, Urteil v. 27. Juni 2003 - L 10 AL 144/01 - zum Einsatz als Cutterin, nicht veröffentlicht).
  • LSG Brandenburg, 17.03.2004 - L 10 AL 121/01

    Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit zwischen befristeten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 4 AL 180/07
    Im Fall des Klägers liegen derartige Umstände, die für einen Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis auf Dauer sprechen könnten, jedoch nicht vor (so auch LSG BB, Urteil v. 07.11.08 - L 16 AL 113/07 - zum Einsatz als Aushilfskellner; Urteil v. 17.03.04 - L 10 AL 121/01 - zum Einsatz als Beleuchter, beide recherchiert in juris; a.A. LSG Land Brandenburg, Urteil v. 27. Juni 2003 - L 10 AL 144/01 - zum Einsatz als Cutterin, nicht veröffentlicht).
  • LSG Brandenburg, 27.06.2003 - L 10 AL 144/01
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 4 AL 180/07
    Im Fall des Klägers liegen derartige Umstände, die für einen Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis auf Dauer sprechen könnten, jedoch nicht vor (so auch LSG BB, Urteil v. 07.11.08 - L 16 AL 113/07 - zum Einsatz als Aushilfskellner; Urteil v. 17.03.04 - L 10 AL 121/01 - zum Einsatz als Beleuchter, beide recherchiert in juris; a.A. LSG Land Brandenburg, Urteil v. 27. Juni 2003 - L 10 AL 144/01 - zum Einsatz als Cutterin, nicht veröffentlicht).
  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 5/13 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Nichteinsatzzeit -

    Andererseits besteht ein Beschäftigungsverhältnis in Fällen weiter, in denen die tatsächliche Arbeitsleistung beendet oder unterbrochen ist, aber sowohl das Arbeitsverhältnis fortbesteht als auch beide Parteien den Willen haben, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen (vgl LSG Berlin-Brandenburg vom 24.6.2009 - L 4 AL 180/07; siehe - allerdings zur beitragsrechtlichen Beschäftigung - auch BSG vom 18.4.1991 - 7 RAr 106/90 - BSGE 68, 236 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6 ).
  • SG Berlin, 28.04.2015 - S 120 AL 3592/12

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Nichteinsatzzeit -

    Die Entscheidungen des LSG Berlin-Brandenburg vom 24. Juni 2009 (L 4 AL 180/07, juris) und das den Beteiligten und dem Gericht bekannte - nicht berufungsfähige - Urteil der 52. Kammer des Sozialgerichts Berlin vom 19. April 2012 (S 52 AL 1936/11) überzeugten die Kammer nach alledem nicht.

    Lediglich vorsorglich - und da aus Sicht der Kammer abweichend zum LSG Berlin-Brandenburg vom 24. Juni 2009 (L 4 AL 180/07) entschieden wird (vgl. § 144 Abs. 2 Nr. 2 GG) - hat die Kammer ausdrücklich die Berufung zugelassen, obwohl der nach § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG erforderliche Berufungsstreitwert von 750 ? erreicht sein dürfte.

  • LSG Sachsen, 26.10.2016 - L 1 KR 142/13

    Krankenversicherung - Aussetzzeiten; befristete Beschäftigungen;

    Das Direktionsrecht der Klägerin und die Dienstbereitschaft des Beigeladenen zu 1) waren während der Aussetzzeiten entfallen, so dass das Beschäftigungsverhältnis jedenfalls jeweils faktisch beendet war (wie hier bei vergleichbarem Sachverhalt: Sächsisches LSG, Urteil vom 11.11.2010, Az. L 3 AL 70/07, Juris, Rn. 39; Urteil vom 19.11.2009, Az. L 3 AL 234/05, Juris, Rn. 47; LSG Berlin Brandenburg, Urteil vom 24.06.2009, Az. L 4 AL 180/07, Juris, Rn. 30; LSG -Anhalt, Urteil vom 16.02.2012, Az. 2 AL 42/08, Juris, Rn. 22).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 18 AL 117/15

    Arbeitslosengeld - Kameramann - Rundfunk- und Fernsehanstalt -

    Andererseits besteht ein Beschäftigungsverhältnis in Fällen weiter, in denen die tatsächliche Arbeitsleistung beendet oder unterbrochen ist, aber sowohl das Arbeitsverhältnis fortbesteht als auch beide Parteien den Willen haben, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen (BSG, Urteil vom 11. März 2014, aaO Rn 12; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2009 - L 4 AL 180/07 - juris Rn 28).
  • LSG Hamburg, 14.06.2023 - L 2 AL 22/21

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Mitarbeiter einer

    Allein der Umstand, dass wiederholt befristete Rahmenverträge abgeschlossen wurden, lässt jedenfalls den Schluss auf die Vereinbarung eines Dauerarbeits/-beschäftigungsverhältnisses nicht zu (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2009 - L 4 AL 180/07, juris).
  • SG Dresden, 24.04.2013 - S 25 KR 37/09

    Ausgehen von jeweils wiederkehrenden Beschäftigungsverhältnissen oder von einem

    Das Direktionsrecht der Klägerin und die Dienstbereitschaft des Beigeladenen zu 1) waren während der Aussetzzeiten entfallen, so dass das Beschäftigungsverhältnis jedenfalls jeweils faktisch beendet war (wie hier bei vergleichbarem Sachverhalt: Sächsisches LSG, Urteil vom 11.11.2010, Az. L 3 AL 70/07, Juris, Rn. 39; Urteil vom 19.11.2009, Az. L 3 AL 234/05, Juris, Rn. 47; LSG Berlin Brandenburg, Urteil vom 24.06.2009, Az. L 4 AL 180/07, Juris, Rn. 30; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.02.2012, Az. 2 AL 42/08, Juris, Rn. 22).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2020 - L 18 AL 99/19
    Andererseits besteht ein Beschäftigungsverhältnis in Fällen weiter, in denen die tatsächliche Arbeitsleistung beendet oder unterbrochen ist, aber sowohl das Arbeitsverhältnis fortbesteht als auch beide Parteien den Willen haben, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen (vgl BSG, Urteil vom 11. März 2014, aaO Rn 12; Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2009 - L 4 AL 180/07 - juris - Rn 28; vgl auch Senatsurteil vom 27. April 2016 - L 18 AL 117/15 - juris).
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